Hinweis zur eingeschränkten Lieferung und zum Transport von E-Zigaretten-Produkten, E-Zigaretten, Nikotin für E-Zigaretten usw.

2022-11-24

Am 23. November veröffentlichte die staatliche Tabakmonopolverwaltung eine offizielle Ankündigung, in der die entsprechenden Ankündigungen zur begrenzten Lieferung und zum Transport von E-Zigarettenprodukten, E-Zigaretten und Nikotin für E-Zigaretten außerhalb des Standorts festgelegt wurden.

Unter diesen ist die ausdrückliche Grenze wie folgt:

Das Limit für den Versand von E-Zigaretten-Produkten beträgt: 2 Rauchgeräte; 6 Stück E-Zigaretten-Pods (flüssige Aerosole) oder Produkte, die in Kombination mit Pods und Rauchzubehör verkauft werden (einschließlich Einweg-E-Zigaretten usw.), und das Gesamtvolumen des E-Liquids sollte 12 ml nicht überschreiten.

Die Liefergrenze für E-Liquid und andere Vapes sowie Nikotin für E-Zigaretten beträgt 12 ml pro Stück.

Der Versand von Rauchersets, E-Zigaretten-Pods (flüssige Aerosole), Produkten, die in Kombination mit Pods und Raucher-Sets verkauft werden (einschließlich Einweg-E-Zigaretten usw.), E-Liquids und anderen Aerosolen sowie Nikotin für E-Zigaretten, ist für jede Person selbstverständlich auf einen Artikel pro Tag beschränkt. Mehrfachlieferungen sind nicht zulässig.

Die Standards für die Portabilität lauten wie folgt:

Es dürfen nicht mehr als 6 Rauchgeräte vorhanden sein; nicht mehr als 90 Patronen für elektronische Zigaretten (Flüssigkeitszerstäuber) und nicht mehr als 90 Produkte (einschließlich elektronischer Einwegzigaretten usw.), die in Kombination mit Patronen und Rauchgeräten verkauft werden. Nikotin darf 180 ml nicht überschreiten.
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